Online Mitgliedantrag

Sie wollen auch Mitglied bei IDA werden?

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen auch bei IDA mitmachen möchten, so sind Sie herzlich Willkommen sich über das Online-Formular bei IDA zu bewerben. Für die Aufnahme einer Mitgliedschaft gelten folgende Regeln:

1. Sie füllen den Online-Mitgliedantrag vollständig aus!

2. Der Antrag geht an den Vorstand, der sich dann bei Ihnen melden wird! Sie stimmen mit dem Versand des Formulars und Ihren Anlagen den allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu, dass Ihre Daten zum Zwecke der Aufnahme verarbeitet, gespeichert und den IDA-Mitgliedern öffentlich gemacht werden.

3. Wenn Sie die Mindest-Aufnahmekriterien erfüllen (Pflegeunternehmen mit b. Sitz/Tätigkeit in NRW und Intensivpflege-Angebot) werden Sie zu einem der nächsten IDA-Mitgliedertreffen eingeladen. Nach den regulären IDA-Mitglieder-Treffen die vier- bis fünfmal pro Jahr stattfinden, finden zwischen 14-17 Uhr Kennenlerntermine statt, die 30-45 Minuten dauern. Daran teilnehmen werden Sie als Vertreter des Bewerberunternehmens sowie Vertreter des IDA-Vorstand sowie alle interessierten IDA-Mitglieder, die daran teilnehmen möchten. In dieser Vorstellung präsentieren Sie kurz und knapp Ihr Unternehmen, Ihre Anliegen und danach kommen wir ins Gespräch über Ihre und unsere Haltung, Anliegen, Positionen und Wünsche. Wir haben bewusst den Antrag so aufwendig und ausführlich gestaltet, damit die Zeit für das Gespräch reicht und wir direkt einsteigen können.

Satzung IDA NRW
Beitragssatzung
SEPA- Lastschrift

 

4. Vor dem Treffen berät sich der Vorstand auf Grundlage des vorab eingereichten Fragebogens und entscheidet dann über Ihre Mitgliedschaft. Sollten der Vorstand Sie nicht aufnehmen können oder wollen, so wird dies in einem offenen, fairen und transparenten Rückmeldegespräch – persönlich oder telefonisch -erfolgen. Prinzipiell ist IDA an einer inhaltlichen Diskussion interessiert und weniger an den Animositäten und Befindlichkeiten des Marktes und Miteinander. Wir legen aber Wert darauf, auch persönlich gut miteinander auszukommen, daher auch die Selbstverpflichtung und das ausführliche Kennenlernen.

5. Die Selbstverpflichtung ist ein Bestandteil der Mitgliedschaft. Ohne diese kann Ihr Unternehmen kein Mitglied werden.

    Fragen zu Ihrem Unternehmen

    AmbulantStationärTeilstationär

    Ambulante Alten-/KrankenpflegeIntensivpflege

    1-zu-1-VersorgungenWohngemeinschaftenBetreutes WohnenFreies Feld für Ergänzungen:

    janeinwenn ja, wo?

    janeinwenn nein, warum nicht?

    janeinwenn nein, warum nicht?

    janeinwenn nein, warum nicht?

    janeinwenn ja, in welchen Netzwerken und wie beurteilen Sie
    die gemachten Erfahrungen?