Positionen

Stellungnahme

Ausreichende PoC-Testkapazitäten für die Außerklinische Intensivpflege

„Seit dem 14.Oktober 2020 beschäftigt uns alle die Testverordnung des BMG. Danach haben nun alle Beschäftigte, Klienten und Besucher von Einrichtungen und Unternehmen einen Anspruch auf einen PoC-Test. Dafür muss lediglich ein Antrag gestellt werden, damit die einem zugestandene Menge an Testkits abgerechnet werden kann. Und es braucht ein Konzept, in dem dargestellt wird, wie genau die Testungen ablaufen und welcher Arzt die entsprechenden Pflegefachkräfte eingewiesen hat.

Was uns, neben den allgemein bekannten Problemen, aber dann doch beschäftigt, dass wir als ambulante Intensivpflegedienste den ambulanten Diensten gleichgestellt werden und lediglich 10 Test/Klient erstattet bekommen. Das reicht bei weitem nicht aus, um eine, wie in NRW gewünscht, regelmäßige, inzidenzbasierte Reihentestung von Beschäftigten, Klienten und Besucher durchzuführen.

Bereits Anfang November haben wir mit beiliegendem Schreiben das MAGS auf dieses Problem aufmerksam gemacht, leider ohne Reaktion.

Dann versuchen wir es halt nochmal, das Schreiben wird erneut versendet.“

PDF-Datei >>> Ausreichende-PoC-Testkapazitaeten-für-die-Außerklinische-Intensivpflege

Stellungnahme

Erste Stellungnahme des IDA NRW zum Entwurf des Reha- und Intensivstärkungsgesetz – RISG

Der zuletzt veröffentlichte „erste Referentenentwurf“ des Gesundheitsministeriums sorgt bei allen, die bisher Außerklinischen Intensivpflege benötigen bzw.  diese Leistungen erbringen, für Aufregung, Unverständnis und Sorge.

Gerade bei den tatsächlich Betroffenen – seien es Menschen, die selbst intensivpflegebedürftig sind oder deren Angehörige –  schürt er große Ängste. Dort ist der immer lauter werdende Protest und Widerstand wegen der Einschränkung des Rechtsanspruches auf  freie Wahl der Versorgung im eigenen Haushalt gemäß § 37 SGBV, und somit der faktischen Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung,  nachvollziehbar und verständlich.

Zwar sollen – im neu eingefügten § 37c SGB V – Ausnahmen geregelt werden, welche bei Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit greifen. Aber wer genau legt die dafür geltenden Kriterien fest?  Wie wird verhindert, dass es zu Willkür und Fehlbeurteilung kommt?  Hierzu steht im Entwurf – welcher zu anderen Aspekten  versucht, Motive und Auswirkungen zu beschreiben – leider kein Wort. Solange es aber dazu keine Konkretisierungen  bzw. klare Antworten bereits im Gesetzestext gibt, gelten den Betroffenen unsere  Solidarität und die volle Unterstützung bei ihrem Protest.

Es besteht ganz sicher genereller Handlungsbedarf in der Intensivpflege, den der Gesetzesentwurf aufgreift.

Dies aber im Bereich der außerklinischen Intensivpflege allein (!) mit Fehlanreizen und Missbräuchen zu begründen, erscheint aus unserer Sicht nicht ausreichend und einseitig.  Dies gilt schon deshalb, weil es solche Fehlanreize und Missbrauch auch in allen anderen Bereichen der Pflege – egal ob ambulant oder stationär – und in anderen Bereichen des Gesundheitswesens  gibt.

Der Handlungsbedarf in der außerklinischen Intensivpflege besteht schon vorrangig deshalb, weil die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pflegefachkräfte begrenzt ist.

Wir befinden uns aufgrund der seit Jahrzehnten verschlafenen und/oder aber politisch ignorierten (Arbeits-)Bedingungen im Pflegeberuf in einer Situation, in der ein Kampf um jede Pflegefachkraft  inzwischen in allen pflegerischen Sektoren  entbrannt ist, und an vielen Stellen Versorgung tatsächlich gar nicht mehr leistbar ist. Der reinen Arithmetik folgend liegt es somit aus politischer Sicht nahe, einen Bereich, der so personalintensiv ist wie  die Einzelversorgung (1:1), kritisch zu betrachten.

Dies darf im Ergebnis aber nicht dazu führen, dass betroffene Versicherte im Einzelfall, die gute Gründe dafür haben, in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben, faktisch keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen haben.

Aber es wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nur das Kind der Selbstbestimmung mit dem Bade ausgeschüttet. Ganz abgesehen hiervon, wurde hier auch der Blick auf die Pflegefachkräfte und deren Bedürfnisse vollkommen außer Acht gelassen. Für sehr viele,  der in der Außerklinisch Intensivpflege tätigen Pflegefachkräfte,  ist eben die AIP der Ort, den sie sich bewusst – teilweise auch als letze Alternative vor dem Ausstieg aus dem Beruf – gewählt haben.

Der Grund und die Motivation hierfür sind die Arbeitsbedingungen in der Außerklinischen Intensivpflege.  Diese, sind nicht zuletzt durch verbindliche Qualifikations- und Strukturanforderungen und auch häufig durch vertraglich verbindliche Personalquoten,  so geprägt, wie sie eigentlich überall in der Pflege sein sollten, aber doch sehr selten anzutreffen sind. Die von der Bundesregierung und von Herrn Spahn immer wieder lautstark ausgerufene Absicht der Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes, wird mit dem derzeitigen Plan des Gesetzesentwurf ad absurdum geführt und fördert eher das Gegenteil hiervon.

Einer Öffnung der außerklinischen Intensivpflege auch für die vollstationäre Versorgung – welche ja heute schon ohne Änderung des Gesetzes auf Grundlage bestehender rechtlicher Bedingungen möglich ist (s. § 37 Abs. 2, Satz 3 SGB V)- spricht aus Sicht der ambulanten Versorger im Übrigen nichts entgegen.

Hier sieht der Entwurf eine Angleichung der finanziellen Belastungen der Betroffenen vor. So weit ist das gut und richtig. Es darf aber nicht sein – und das gilt es mit absolutem Widerstand zu verhindern – dass mit der Öffnung bzw. Gleichstellung der ambulanten und stationären Versorgung ein Qualitätsverlust der Leistungen der Intensivpflege einhergeht.

In der ambulanten Intensivpflege sind die Qualitätsanforderungen in den letzten Jahren Zug um Zug erhöht worden. Als Maß der Anforderung gilt im Besonderen die S2K-Richtlinie des DIGAB e.V. Diese sind auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse und interdisziplinärer Verständigung entwickelt worden und werden durch Einbeziehung in die QPR ambulant seit 2017 regelmäßig überwacht und überprüft.

Von diesen Anforderungen kann nicht einfach  –  insbesondere in Bezug auf die Qualifikation der Pflegefachkräfte in der Intensivpflege und einer möglichen Personalquote –  auf Grund einer örtlichen Veränderung von ambulant nach stationär abgewichen werden.                                                                                                                                                                                                                      Nicht der Ort der Versorgung darf den Maßstab von Qualität und struktureller Anforderung für die außerklinische Intensivpflege bestimmen!

Weitere Aspekte des Referentenentwurfs sind kritisch zu hinterfragen.

Es sollen zukünftig nur noch Fachärzte die Verordnungen ausstellen dürfen und die Leistungserbringer  haben zwingend Kooperationsvereinbarungen mit spezialisierten  Ärzten abzuschließen.

Schon heute ist es schwer bis unmöglich, einen Facharzt – unabhängig von der Fachrichtung – für die medizinische (Mit-) Betreuung der betroffenen Menschen zu finden. In ländlichen Gegenden fehlt es sogar an Hausärzten. Wie sollte sich diese Tatsache zukünftig ändern, sicherlich nicht nur durch eine Vorgabe im RISG?

Der Entwurf sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesauschuss bis zum 30. Juni 2020 in den Richtlinie gemäß § 92 SGB V den Inhalt und den Umfang der Leistungen, Anforderungen und die Zusammenarbeit der an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer festlegen soll/wird.

Die Erfahrungen der letzten vier Jahre (s. Verhandlungen zu den Bundesrahmenempfehlungen nach § 132 a Abs. 1 SGB V) machen deutlich, wie zeitlich utopisch diese zeitlichen Rahmenbedingungen sind.

Was sind die nächsten Schritte und was wird der IDA NRW e.V. im Rahmen des nun anstehenden Gesetzgebungsverfahrens tun?

Eine wichtige Aufgabe sehen wir darin, die unterschiedlichen Kräfte der Pflege – sei es aus Vereinen, Interessenvertretungen oder Verbände – miteinander zu verbinden und möglichst eine gemeinsame Vorgehensweise und Position abzustimmen. Genauso wie es uns andere Berufsgruppen vormachen, muss die Pflege erkennen, dass nur ein gemeinsames starkes Auftreten nach außen hin Sinn macht. Als ein Schritt in diese Richtung wurde ein erstes Treffen von unterschiedlichen Gruppen (AG Intensiv Berlin/Brandenburg, CNI, DIGAB-Sektion Pflege, , IDA NRW e.V., IPV e.V., KNAIB, QNIP e.V.) initiiert. Ziel dieses Treffens ist es, sich gemeinsam detailliert mit dem Gesetzesentwurf auseinanderzusetzen und gemeinsame Positionen zu finden und zu besetzen.

Uns ist klar, dass wir uns in diese anstehende Debatte auch mit der Bereitschaft zur Veränderung der aktuellen (Versorgungs-)Situation einzubringen haben. Wir verschließen nicht die Augen vor den drängenden Fragen des Pflegenotstandes und den daraus folgenden Notwendigkeiten der Anpassung von Strukturen und Anforderungen. Wir, die Pflegedienste der außerklinischen Intensivpflege, fordern eine aktive Einbeziehung und eine Berücksichtigung unserer Vorschläge.

23.08.2019   Download der Stellungnahme

Stellungnahme

Wenn die Qualität sich anfühlt als wäre sie Grundlage zur Schikane durch den Kostenträger

IDA-NRW macht es sich zur Aufgabe zu aktuellen oder auch ansonsten für die Außerklinische Pflege wichtigen Themen Meinung und Stellung zu beziehen.

Dieses Mal möchten wir auf etwas hinweisen, was uns Pflegedienste stark belastet und was bei einigen Pflegediensten die Ansicht nahe legt, dass Krankenkassen Ihre Macht dazu auszunutzen, die Pflegedienste in der Außerklinischen Intensivpflege zu schikanieren in dem sie für einen überbordenden Verwaltungsaufwand sorgen, statt die Entbürokratisierung in der Pflege zu unterstützen.
Was meinen wir genau damit? Als Pflegedienst sind wir dazu verpflichtet, die Namen unserer Mitarbeiter inkl. Handzeichenkürzel, Berufsbezeichnung sowie Qualifikationsnachweis (Berufsurkunde) den Krankenkassen in ihren jeweiligen Bündnissen (AOK, VDEK, BKK und Knappschaft) vorzulegen. Eine weitere Meldung geht im Fall von Wohngemeinschaften an die jeweilige Heimaufsicht. So weit ist es gut und richtig!

Eigentlich sollte dieser Nachweis für alle genügen, tatsächlich werden bei jeder MDK Prüfung nochmals alle Mitarbeiter geprüft und wiederrum muss die Berufsurkunde vorgelegt werden.

Aber dem ist nicht genug und den Krankenkassen scheinen 3 unabhängige Gremien nicht auszureichen, statt dessen sind mit jeder Klienten Neuaufnahme wieder für alle in der Versorgung eingeplanten Mitarbeiter die Urkunden vorzulegen sowie bei Änderungen diese zu melden. Leider lässt es sich aber nicht vermeiden, dass Mitarbeiter in mehreren Versorgungen arbeiten bzw. auch mal von einer in die andere wechseln müssen. Jedes Mal ist hier ein Nachweis inkl. Urkunde an die Krankenkassen zu melden.

Noch schöner wird es, wenn der gleiche Mitarbeiter für zwei oder mehr Klienten der gleichen Krankenkasse eingesetzt wird, da dann die Prozedur wieder von vorne anfängt, obwohl die Krankenkasse alle Informationen vorliegen hat.

Der neuste Akt in dieser Posse ist, die Anzweifelung einer vorliegenden Urkundenkopie, weil auf der Urkunde statt eines Stempels ein Siegel verwendet wurde, welches auf der Kopie meist nur sehr schlecht oder gar nicht zu erkennen ist. Hier werden wir nun aufgefordert, Fotografien der jeweiligen Urkunde zu liefern und das am besten auch noch per Email. Man fragt sich, ob die jeweilige Krankenkasse schon mal was von Datenschutz gehört hat.

Schlimmer wird es nur noch, wenn die Pflegekraft es gewagt hat, nach Ihrem Berufsabschluss zu heiraten, dann ist neben der Berufsurkunde auch noch die Heiratsurkunde vorzulegen.
Wenn wir nun dieses Vorgehen kritisieren, geht es uns nicht darum, die von uns gelieferte Qualität unserer Arbeit einer unabhängigen Prüfung zu entziehen, sondern darum, dass eine mehrfache Kontrolle der Qualifikationsnachweise unserer Mitarbeiter innerhalb eines Jahres nicht zielführend ist und gleichzeitig einen erheblichen Mehraufwand für die Pflegedienst bedeutet, der dann von den Krankenkassen nicht getragen wird, weil man uns zu hohen administrativen Aufwand vorhält, welcher im Sinne der Versicherten nicht getragen werden kann.

Es ist schnell zu sehen, welchen erheblichen und mehrfachen Aufwand dieses Procedere den Pflegediensten abverlangt und dass hierdurch bei vielen der Eindruck entsteht es ging hier auch um Schikane für die Intensivpflegedienste. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach dem Prozess innerhalb der Krankenkasse, den auch dort muss der Verwaltungsaufwand erheblich sein und wir fragen uns, warum hier Gelder der Versicherten so unnütz verschwendet werden.

Dabei müsste unserer Meinung nach all das nicht sein!

Das Land NRW ist in der Lage für alle möglichen Themen der Pflege eigene Internetseiten anzulegen, auf dem die Pflegedienste z.B. Ihre Angaben zum Thema Ausbildung hinterlegen müssen (z.B. pfad.nrw oder jetzt ganz aktuell pfau.nrw).

Wir schlagen vor, dass hier eine zentrale Stelle geschaffen wird, in der sich jede examinierte Pflegekraft mit Ihrer Qualifikation registriert und hier auch eine Heirat inkl. Namensänderung nachweisen kann. Gleichzeitig könnte jeder Pflegedienst seine Mitarbeiter inkl. Qualifikation sowie des Status (Festangestellt, Minijobber) hinterlegen, so dass ein konstanter und transparenter Abgleich für alle betroffenen Stellen erreichbar wäre.

Ein weiterer Aspekt könnte damit sichergestellt werden und alle Seiten vor gegenseitigen Forderungen schützen. Sollte eine Pflegekraft aus welchem Grund auch immer die Zulassung verlieren, könnten die entsprechenden Stellen, dies in dieses Register melden und von dort der entsprechende Pflegedienst informiert werden. Leider sind wir als Pflegedienst die letzten in der Kette, die von einer solchen Maßnahme erfahren und der bürokratische Aufwand, das bei unseren Mitarbeitern regelmäßig zu prüfen ist enorm bzw. wird von den Mitarbeitern ebenfalls als Schikane empfunden.

Im Sinne der Entbürokratisierung ist also Handlungsbedarf angezeigt, aber hier können wir ohne Ihre Hilfe nichts erreichen.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.
IDA NRW e.V.

Stellungnahme

Diese beschäftigt sich konstruktiv kritisch, mit dem in der Weiterbildung zur Pflegefachkraft für Außerklinischen Intensivpflege bisher zwingend vorgesehene klinischen Praktikum. Wir stellen dieses mit unseren Argumenten in der jetzt gegebenen Form in Frage und fordern die DIGAB auf, sich hiermit auseinanderzusetzen und die curricularen Anforderungen anzupassen.

IDA NRW e.V. ist eine Interessenvertretung, in der sich zur Zeit Unternehmerinnen, Unternehmer und Geschäftsleitungen von 20 Intensivpflegediensten zusammengeschlossen haben, um sich mittels Vernetzung und aktivem Austausch, an der Erhaltung und Weiterentwicklung der Qualität in der Intensivpflege aus Sicht der Pflegeeinrichtungen, aktiv zu beteiligen.

weiter lesen: Brief an die DIGAB zum klinischen Praktikum im Rahmen der PAB Weiterbildung 08 Feb.2019

Neben der Stellungnahme zu den Praktika, haben wir uns mit einem weiteren Schreiben an den Vorstand und die Sektion Weiterbildung der DIGAB, mit einem speziellen Anliegen der Bildungsanbieter gewandt. Die neuen Zertifizierungsrichtlinien der DIGAB sehen für den Hygienedozenten eine aus unserer Sicht zur Zeit nicht zu erfüllende Voraussetzung dar. hier geht es zu dem Brief

Stellungnahme

zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie Entwurf der Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung im Rahmen der Verbändeanhörung

IDA NRW e.V. ist eine Interessenvertretung, in der sich Ende 2017 fünfzehn Unternehmerinnen und Unternehmer von inhabergeführten Intensivpflegediensten zusammengeschlossen haben und die stetig durch neue Mitglieder wächst. Alle Mitgliedsunternehmen sind in verschiedenen Berufsverbänden (bpa, LfK, DPWV, etc.) organisiert, wollen jedoch die Interessen der Intensivpflege selbst bündeln, da dies für die meisten Mitglieder in den Verbänden nicht ausreichend durch die Verbände abgedeckt ist. In diesem Rahmen wollen wir daher zum Themenbereich der Intensivpflege hier Stellung nehmen.

Ziel ist es, Ziel ist es, über die Vernetzung und den Austausch die Qualität der Intensivpflege zu sichern, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und sich aktiv für die Bedarfe der Zielgruppe zu engagieren. Den betroffenen Men-schen werden auf der Webseite des Vereins über die Pflegelandkarte die Angebote… weiter lesen (PDF)

Stellungnahme

Mit Entsetzen haben wir den Artikel im

Spiegel 47/2017
„Todkranke für WG gesucht!“ gelesen


Nr. 02/2017
Köln, 30. November 2017
von Ana Tamara Fries (Intensiver im Leben GmbH, St. Augustin)


„Es kamen jedoch nur bettlägerige Todkranke: bewegungsunfähig, nicht mehr in der Lage, selbst zu essen, ohne Hilfe zu atmen oder sich verständlich zu machen.“

Es ist erschreckend, das sogar Leute „von uns“ aus Pflege und Medizin, kein Verständnis haben, dass sie nicht sehen, dass diese Menschen heutzutage ein Teil der Gesellschaft sind und ein Recht auf Integration haben. Ist es eine Lösung, sie als Aussätzige zu behandeln?

Die Versorgungen in Wohngemeinschaften … weiter lesen (PDF)

Stellungnahme

Zum Beitrag „Kasse schafft Angebot für Intensivpflegepatienten“

in der CAREkonkret Ausgabe 40 vom 06.10.2017
• Artikel als PDF „Kasse schafft Angebot für Intensivpflegepatienten“


Nr. 01/2017
Köln, 16. Oktober 2017
von Marc Bennerscheidt (Pflegeteam Bennerscheidt)


Von schwarzen Schafen – und weißen Westen!

SAPI als neues – kasseninitiiertes – Modellprojekt für Menschen mit Intensivpflegebedarf, die Meldung las sich zunächst als begrüßenswerte Ergänzung zu den bereits bestehenden Versorgungsalternativen, gerade auch mit Hinblick auf die damit verbundene, enge fachärztliche Anbindung.

Mit Verwunderung nimmt man aber zur Kenntnis, dass SAPI seitens der AOK Sachsen-Anhalt, …weiter lesen (PDF)

IDA NRW e. V.

c/o amicu – Außerklinische Intensivpflege
Friedrichstr. 26 / 45468 Mülheim an der Ruhr
vorstand@idanrw.de . www.idanrw.de
Amtsgericht Köln . Vereinsregister-Nummer:

Vorstand

Thomas van der Most (1. Vorsitzender)
Doris Sommer (2. Vorsitzende)
Raphael Busch (Schatzführer)