Ausreichende PoC-Testkapazitäten für die Außerklinische Intensivpflege
„Seit dem 14.Oktober 2020 beschäftigt uns alle die Testverordnung des BMG. Danach haben nun alle Beschäftigte, Klienten und Besucher von Einrichtungen und Unternehmen einen Anspruch auf einen PoC-Test. Dafür muss lediglich ein Antrag gestellt werden, damit die einem zugestandene Menge an Testkits abgerechnet werden kann. Und es braucht ein Konzept, in dem dargestellt wird, wie genau die Testungen ablaufen und welcher Arzt die entsprechenden Pflegefachkräfte eingewiesen hat.
Was uns, neben den allgemein bekannten Problemen, aber dann doch beschäftigt, dass wir als ambulante Intensivpflegedienste den ambulanten Diensten gleichgestellt werden und lediglich 10 Test/Klient erstattet bekommen. Das reicht bei weitem nicht aus, um eine, wie in NRW gewünscht, regelmäßige, inzidenzbasierte Reihentestung von Beschäftigten, Klienten und Besucher durchzuführen.
Bereits Anfang November haben wir mit beiliegendem Schreiben das MAGS auf dieses Problem aufmerksam gemacht, leider ohne Reaktion.
Dann versuchen wir es halt nochmal, das Schreiben wird erneut versendet.“
PDF-Datei >>> Ausreichende-PoC-Testkapazitaeten-für-die-Außerklinische-Intensivpflege